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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Beratungs-, Analyse- und Auditleistungen von Ing. Wolfgang Kogelmann e.U. – gültig für B2B-Aufträge nach österreichischem Recht.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs-, Analyse- und Auditleistungen im Bereich Energieeffizienz, Energieberatung, Facility Management und sonstige Consulting-Leistungen, die zwischen Ing. Wolfgang Kogelmann e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart werden.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Verbrauchergeschäfte sind vom Geltungsbereich ausgenommen.

1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.4. Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit tatsächlichem Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht vom Vertrag umfasst.

2.3. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der für den Berufsstand geltenden fachlichen Sorgfalt.

2.4. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§§ 1151 ff ABGB). Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Erreichung konkreter Einsparungen, Kostenreduktionen oder wirtschaftlicher Ergebnisse, wird nicht geschuldet.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Ansprechpartner benannt und in angemessener Frist verfügbar sind.

3.3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Entsteht durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten ein Mehraufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen gesondert in Rechnung zu stellen.

3.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, Verzögerungen oder Schäden, die auf fehlende, unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben, Unterlagen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung für die vom Auftragnehmer gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle angegebenen Beträge als Endpreise.

4.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

4.3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten angemessene Teilzahlungen oder Vorauszahlungen zu vereinbaren.

5. Haftungsbeschränkung

5.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

5.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verletzung von Nebenpflichten.

5.3. Unabhängig vom Verschuldensgrad ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf das für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte Honorar begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden sowie Schäden aus entgangenen Geschäftschancen ist – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die Empfehlungen des Auftragnehmers umsetzt, abändert, weitergibt oder Dritten zugänglich macht.

5.6. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber innerhalb von zwei Jahren ab der schadenverursachenden Leistungserbringung geltend zu machen. Danach sind Ansprüche ausgeschlossen.

5.7. Soweit der Auftragnehmer über eine Berufs- und/oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, ist die Haftung für Vermögensschäden – soweit gesetzlich zulässig – auf die jeweilige Deckungssumme der einschlägigen Versicherung beschränkt.

6. Empfehlungen und Erfolgsausschluss

6.1. Alle Empfehlungen, Analysen, Prognosen und Berechnungen des Auftragnehmers, insbesondere zu Energieeinsparungen, Betriebskosten, Amortisationszeiten oder wirtschaftlichen Effekten, stellen unverbindliche Einschätzungen auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen dar.

6.2. Sie begründen keine Erfolgs-, Ergebnis- oder Eignungszusicherung. Die Verantwortung für die Entscheidung über die Umsetzung und deren Durchführung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

6.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlich eingetretenen Werten, sofern die zugrunde liegenden Analysen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt erstellt wurden.

7. Verwendung der Ergebnisse und Urheberrecht

7.1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Berichte, Analysen, Konzepte und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

7.2. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.

7.3. Eine Weitergabe an Dritte – ganz oder auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Behörden, Förderstellen, Investoren oder sonstige Dritte, sofern nicht vertraglich vorgesehen.

7.4. Werden Ergebnisse ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben oder für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

8. Vertraulichkeit

8.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

8.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

8.3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1. Einzelaufträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung, sofern nicht anders vereinbart.

9.2. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

9.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 3), Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei.

9.4. Im Fall einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der bereits angefallenen Aufwendungen.

10. Höhere Gewalt

10.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, IT-Ausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

10.2. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren.

11. Datenschutz

11.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

11.2. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

12. Vertragsschluss und Gültigkeit der AGB

12.1. Mit Unterzeichnung des Angebots, Erteilung der Auftragsbestätigung oder tatsächlichem Beginn der Leistungserbringung gelten diese AGB als verbindlich vereinbart.

12.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, soweit gesetzlich zulässig.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: April 2026. Ing. Wolfgang Kogelmann e.U., Wien, Österreich.

Ing. Wolfgang Kogelmann MMSc

Strategieberatung für Facility Management & Energiemanagement mit Fokus auf Effizienzsteigerung, Kostenreduktion und nachhaltige Betriebsoptimierung.

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